Sozialer Wohnungsbau 2025 gestartet: 3,5 Mrd. Euro im Topf
Sozialer Wohnungsbau 2025 startet: Bund gibt 3,5 Mrd. € für neue und modernisierte Wohnungen – Fokus auf Junges Wohnen.

Junge Familien sollen ganz besonders vom sozialen Wohnungsbau profitieren. Im Fördertopf für 2025 liegen drei Milliarden Euro.
Foto: PantherMedia / Milkos
Bezahlbarer Wohnraum bleibt Mangelware – vor allem in Großstädten. Gleichzeitig steigen die Baukosten, viele Projekte liegen auf Eis. Umso bemerkenswerter ist der erneute Start des sozialen Wohnungsbaus für das Jahr 2025. Am 16. Mai traten die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern offiziell in Kraft. Damit stehen erneut 3,5 Milliarden Euro Bundesmittel bereit. Auch das Programm „Junges Wohnen“ wird fortgeführt.
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Millionen für bezahlbare Wohnungen
Trotz vorläufiger Haushaltsführung stellt der Bund im Jahr 2025 insgesamt 3,5 Milliarden Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Davon sind 500 Millionen Euro für Studierenden- und Azubiwohnheime reserviert. Bundesbauministerin Verena Hubertz bezeichnete diese Summe als „klares Signal“, dass bezahlbares Wohnen weiter Priorität genieße.
„Wenn wir wollen, dass der Altenpfleger, die Busfahrerin oder der Erzieher künftig wieder bezahlbar wohnen kann, müssen wir die Zahl der Sozialwohnungen dauerhaft erhöhen“, sagte Hubertz.
Insgesamt sind von 2022 bis 2028 Finanzhilfen in Höhe von 21,65 Milliarden Euro vorgesehen. Die Länder müssen sich daran mit einem eigenen Anteil beteiligen – ab 2024 mindestens mit 30 % bei bis zu 2,5 Milliarden Euro Bundesmitteln, ab höheren Beträgen sogar mit 40 %.
Wer profitiert vom sozialen Wohnungsbau?
Der soziale Wohnungsbau richtet sich an Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen, die sich auf dem freien Markt keine angemessene Wohnung leisten können. Anspruch auf eine Sozialwohnung hat, wer einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS) besitzt. Die Voraussetzungen für diesen Schein legen die Bundesländer individuell fest.
Im Fokus stehen:
- Familien mit Kindern
- Alleinerziehende
- Menschen mit Behinderungen
- Ältere Menschen
- Studierende und Auszubildende
Für den Antrag auf einen WBS sind zahlreiche Nachweise erforderlich – unter anderem Einkommensbelege, Ausweisdokumente und ggf. Bescheinigungen über Sozialleistungen. Wer unsicher ist, kann sich bei einer allgemeinen Sozialberatung Hilfe holen.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert wird im Wesentlichen der Bau und die Modernisierung von Wohnungen. Das betrifft sowohl Mietwohnungen mit Mietpreisbindung als auch selbstgenutztes Wohneigentum.
Im Detail können folgende Maßnahmen unterstützt werden:
- Neubau, Ausbau oder Umbau von Wohnraum
- Ersterwerb einer Wohnung innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung
- Modernisierung, zum Beispiel durch energetische Sanierung
Die Sanierung älterer Gebäude ist nur dann förderfähig, wenn sie als Modernisierung gilt – reine Instandhaltung zählt nicht dazu. Die genaue Auslegung übernehmen die Länder.
Rekordzahlen bei Studierendenwohnheimen
Im Jahr 2023 wurden bundesweit rund 49.500 Wohneinheiten durch den sozialen Wohnungsbau gefördert – rund 21 % mehr als im Vorjahr. Besonders auffällig war der Anstieg bei Wohnheimen für Studierende und Auszubildende: Hier lag das Plus bei 135 %. Damit reagiert die Politik auf den wachsenden Druck auf dem studentischen Wohnungsmarkt.
Allein von 2022 bis 2024 ist die Förderung in diesem Bereich um fast 400 % gestiegen. Für das Programmjahr 2025 sind erneut 500 Millionen Euro eingeplant. Ziel ist es, jungen Menschen bezahlbare Wohnmöglichkeiten in Bildungszentren zu bieten.
Gesamtbestand an Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen 2024 (zum 31.12.) nach Ländern | |
Gesamtbestand Sozialmietwohnungen 2024
(Anzahl Wohnungen) |
|
Baden-Württemberg | 54.634 |
Bayern | 134.216 |
Berlin | 92.372 |
Brandenburg | 20.598 |
Bremen | 6239 |
Hamburg | 79.424 |
Hessen | 82.643 |
Mecklenburg-Vorpommern | 2632 |
Niedersachsen | 48.665 |
Nordrhein-Westfalen | 409.286 |
Rheinland-Pfalz | 35.552 |
Saarland | 826 |
Sachsen | 13.793 |
Sachsen-Anhalt | 5712 |
Schleswig-Holstein | 47.721 |
Thüringen | 11.718 |
Deutschland | 1.046.031 |
Datenbasis: Angaben der Länder |
Wer baut die Sozialwohnungen?
Der soziale Wohnungsbau wird längst nicht nur von öffentlichen Trägern getragen. Im Jahr 2024 entfielen 45 % der Neubaugenehmigungen auf private Bauherrinnen und Bauherren. Kommunale Wohnungsunternehmen stellten knapp 40 % der Projekte. Wohnungsgenossenschaften ergänzen mit etwa 10 % das Bild.
Diese Vielfalt bei den Investoren zeigt, dass soziale Wohnraumförderung nicht zwangsläufig eine staatliche Domäne ist. Wichtig ist vor allem die Einhaltung der Miet- und Belegungsbindungen, die an die Fördermittel geknüpft sind.
Wie funktioniert die Förderung in der Praxis?
Die Abwicklung der Förderung erfolgt in der Regel über die Förderbanken der Länder. Diese prüfen die Anträge, vergeben Zusagen und übernehmen die Auszahlung. Die Länder gestalten ihre Programme eigenständig – je nach regionalem Bedarf.
Ein zentrales Prinzip bleibt: Fördermittel des Bundes dürfen ausschließlich für bauliche Maßnahmen eingesetzt werden. Der Erwerb bereits bestehender Wohnungen ist nur dann förderfähig, wenn er in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Fertigstellung erfolgt oder zur Bindung von Mietverhältnissen führt.
Geförderte Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau im Kalenderjahr 2024 nach Ländern | |
Geförderte Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau insgesamt 2024 (Anzahl Wohnungen) |
|
Baden-Württemberg | 5359 |
Bayern | 13.617 |
Berlin | 5791 |
Brandenburg | 1289 |
Bremen | 423 |
Hamburg | 5732 |
Hessen | 4547 |
Mecklenburg-Vorpommern | 766 |
Niedersachsen | 2341 |
Nordrhein-Westfalen | 12.847 |
Rheinland-Pfalz | 2443 |
Saarland | 226 |
Sachsen | 3310 |
Sachsen-Anhalt | 0 |
Schleswig-Holstein | 2246 |
Thüringen | 897 |
Deutschland | 61.934 |
Datenbasis: Angaben der Länder |
Bedeutung für die Bauwirtschaft
Der soziale Wohnungsbau hat nicht nur eine soziale Komponente. Er ist auch ein konjunktureller Stabilisator für die Bauwirtschaft. Gerade in einer Phase, in der viele private Projekte wegen hoher Kosten ins Stocken geraten, sorgen staatlich geförderte Bauvorhaben für Aufträge und Beschäftigung.
Auch energetische Anforderungen spielen eine Rolle. Seit Anfang 2023 gilt ein neuer gesetzlicher Neubaustandard, der den zulässigen Energiebedarf von Gebäuden deutlich einschränkt. Fördermittel des Bundes müssen daher mit entsprechenden Effizienzvorgaben kombiniert werden.
Bilanz: Viel erreicht, noch viel zu tun
Mit über 61.000 geförderten Wohneinheiten im Jahr 2024 wurde ein Plus von 25 % gegenüber dem Vorjahr erzielt. Dennoch liegt der Gesamtbestand an Sozialwohnungen in Deutschland mit rund einer Million Wohnungen weiterhin deutlich unter dem Niveau früherer Jahrzehnte. In den 1980er-Jahren waren es noch über drei Millionen.
Langfristiges Ziel bleibt daher der deutliche Ausbau. Die Bundesregierung setzt dabei auf eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern – und auf stabile Finanzierungsstrukturen.
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